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Mietpreisbremse

5 Dinge, die man zur Mietpreisbremse wissen sollte

Vor knapp 2 Jahren, am 01. Juni 2015, wurde die Mietpreisbremse in vielen deutschen Städten und Gemeinden eingeführt. Auch wenn das zeitlich schon ein wenig in der Vergangenheit liegt, ist das Thema immer noch sehr aktuell – denn nach wie vor kämpft man als Mieter mit weiter steigenden Mietpreisen und als Vermieter kämpft man mit seinen Mietern, die die Mieterhöhung nicht nachvollziehen können oder wollen. Wir von Roomlala haben Ihnen 5 Dinge aufgelistet, die man zur Mietpreisbremse wissen sollte.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die gesetzliche Mietpreisbremse schützt Mieter besser vor überteuerten Mietverträgen und aufgezwungenen Maklerkosten. Allerdings gilt dieses Konzept nicht in allen Städten Deutschlands. Es ist nun also gesetzlich geregelt, dass Mieten nur noch bis maximal 10 Prozent über das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten steigen dürfen. Alle fünf Jahre legt die Bundesregierung fest, in welchen Regionen diese Mietpreisbremse greifen soll – es handelt sich also nach wie vor um einen dynamischen und wandelbaren Prozess.

Wo tritt die Mietpreisbremse in Kraft?

Die Mietpreisbremse wird von der Landesregierung in den Gebieten festgelegt, wo sie einen „angespannten Wohnungsmarkt“ sehen. Diese Gebiete werden alle 5 Jahre neu festgelegt. Um zu definieren, ob in einem Wohngebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ vorliegt, wird sich am örtlichen Mietspiegel als Vergleich, bzw. als Mittelmaß orientiert und es werden die Mietveränderungen in der Vergangenheit in Betracht gezogen.

Was bedeutet es für den Vermieter?

• Bei Neuvermietung muss darauf geachtet werden, ob der Standort der Wohnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist

• Wenn Sie umfassende Renovierungen und Sanierungen durchgeführt haben, sollten Sie prüfen, ob aufgrund des Arbeits- und Investitionsumfangs die Mietpreisbremse nicht für diese Wohnung gilt

• Bei einer Neuvermietung in betroffenen Gebieten sollten Sie bei einer eventuellen Mietpreiserhöhung sichergehen, dass die Erhöhung die vorgeschriebenen 10% im örtlichen Mitspiegelvergleich nicht übersteigt.

Was bedeutet es für den Mieter?

• Ins Besondere in Wohngegenden, wo der Wohnungsmarkt als angespannt gilt (oft Großstädte), sollten die Mieten nun wesentlich langsamer steigen

• Bei Wohnungen, die vor Ihrem Einzug umfassend renoviert und saniert wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht

• Sollten Sie nach Vertragsabschluss feststellen, dass die von Ihnen verlangte Miete laut der 10% Regel zu hoch ist, können Sie von Ihrem Vermieter eine Mietsenkung fordern.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Vermieter?

Auch wenn es in der Mietpreisbremsen-Regelung einige Schlupflöcher gibt, sollte sie von Ihnen keineswegs ignoriert werden, da die rechtlichen Konsequenzen Sie nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld kosten werden. Stattdessen empfiehlt es sich, dass Sie Ihre Möglichkeiten im rechtlichen Rahmen wahrnehmen. Eigentümerverbände setzen sich nun schon seit geraumer Zeit für die Abschaffung der Mietpreisbremse ein, was nicht heißt, dass dieses Konzept aktuell hinnehmen müssen: Es gibt jetzt schon für Vermieter verschiedene Möglichkeiten, den Mietpreis regulär zu erhöhen. Zu diesen Möglichkeiten gehören beispielsweise eine umfangreiche Renovierung des Wohnraums oder die Vermietung von möblierter Wohnfläche.

Autor: Roomlala