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Sich gegen Mieterhöhung wehren

Mieterhöhung: Was man als Mieter dagegen tun kann

Schon allein bei dem Wort läuft ein einigen kalt den Rücken runter: Eine Mieterhöhung durch den Vermieter ist nämlich alles andere als wünschenswert oder angenehm. Nur wird man als Mieter leider oft schriftlich vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir zeigen Ihnen in welchem Fall Mieterhöhungen gerechtfertigt sind und wie Sie als Mieter gegen eine unrechtmäßige Mieterhöhung vorgehen können.

Wann darf der Vermieter den Mietpreis erhöhen? Es gibt verschiedene Kriterien, die die Mieterhöhung durch den Vermieter begünstigen. Der Vermieter hat hier laut Gesetz zahlreiche Begründungsmittel zur Auswahl. Zu diesen Gründen gehören zum Beispiel ein Anstieg des lokalen Mietspiegels, ein Vergleich mit den Mietpreisen von mindestens 3 anderen Wohnungen, großflächige Renovierungsarbeiten an der Mietwohnung oder eine Auskunft einer Mietdatenbank. In jedem Fall muss der Vermieter seine Entscheidung der Mieterhöhung mit einem oder mehreren starken Argumenten begründen können. Sollte die Mieterhöhung durch den Vermieter allerdings unerwartet und ohne standfeste Argumente kommen, kann der Mieter dagegen vorgehen.

Welche formalen Aspekte muss der Vermieter bei der Mieterhöhung beachten? Die Mieterhöhung durch den Vermieter darf im frühsten Fall erst 15 Monate nach Einzug des Mieters in das Mietobjekt, bzw. 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung erfolgen. Außerdem muss bei der Mietpreiserhöhung darauf Acht gegeben werden, ob die Erhöhung nicht gegen die Mietpreisbremse verstößt. Bezüglich der Form ist in § 558a BGB festgelegt, dass der Vermieter die Mieterhöhung in Textform übermitteln muss. Er kann also einen Brief, aber auch eine E-Mail an den Mieter schicken. Auch wenn es sei bei einer E-Mail eher um Textform, als um Schriftform handelt, ist eine Mieterhöhung durch den Vermieter per E-Mail gesetzlich zulässig.

Was kann man als Mieter dagegen tun? Wenn das gefürchtete Mieterhöhungschreiben des Vermieters in Ihrem Briefkasten liegt, ist der Frust erstmal groß. Auf jedem Fall sollten Sie die Erhöhung nicht einfach so hinnehmen, sondern erstmal hinterfragen, ob die Mieterhöhung rechtens und ausreichend begründet ist. Wenn man merkt, dass irgendetwas mit der Forderung einer Mieterhöhung nicht stimmt und der Vermieter nicht mit sich reden lässt, hat man immer die Möglichkeit sich an einen Rechtsanwalt oder einen örtlichen Mieterverein zu wenden.

Autor: Roomlala